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1215 o. T.

Herzog Heinrich der Bärtige ertheilt der Stadt Steinau das deutsche Stadt-Recht.

Angef. Ehrhardt neue diplom. Beitr. Stück 4, S. 185. Mit Bezug hierauf veröffentlichte Stenzel im J. 1829 in Hoffmanns Monatsschrift I. 336 die Bitte um nähere Auskunft über jene Urkunde, indem er bemerkte, dass wenn jene Urkunde existirte, sie die älteste Stadturkunde Schlesiens sein würde. Eine Antwort ist nicht erfolgt, und wir müssen daher wohl jene Urkunde als sehr problematisch ansehn.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.